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von Matthias und Rainer

Aktuelle Hinweise, Infos und Tipps für unsere Region

Hier finden Sie aktuelle, interessante und möglicherweise wichtige Informationen, Hinweise, Warnungen, Tipps etc., die uns vorliegen, uns erreichen
und/oder uns zugesandt werden.

Veranstaltungen der Biologischen Station Krickenbecker Seen

Sie möchten mehr über die Tier- und Pflanzenwelt unserer Heimat erfahren?

Schauen Sie sich doch einmal über den Link unten an, welche Angebote die Biologische Station Krickenbecker Seen in diesem Jahr im Programm hat!

Die Mitarbeiter, die diese Führungen und Veranstaltungen durchführen, zeichnen sich durch hohe fachliche Kompetenz aus und präsentieren Ihr Wissen in verständlicher Form.  Es gibt spezielle Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche. Alle Führungen und Veranstaltung sind kostenlos. Bei geführten Radtouren müssen eigene Räder mitgebracht werden.

Im Shop der Biologischen Station gibt es neben Rad- und Wanderkarten auch regionale Produkte zu kaufen wie zum Beispiel Säfte und Honig. Es werden ständig wechselnde Ausstellungen angeboten; zurzeit die Ausstellung „Lebensraumtürme“, in der man mehr über die unterschiedlichen Biotope der Region erfahren kann.

Veranstaltungskalender: [Link]

Und für alle, die sich gerne in der Natur bewegen möchten, ohne diese zu beschädigen, hier der Link zum „Waldknigge“ [Link].

M. Dumpf für

Interessante Angebote der Gemeinde Niederkrüchten
für Senior(inn)en und Pflegebedürftige

Update:

Die Kurse „Nachbarschaftshilfe“ und „Handytreff“ waren sehr gut besucht, und es gibt bereits Vormerkungen für eventuelle Folgekurse! Leider gibt es noch keine konkreten Planungen hierzu. Näheres können Sie direkt bei der Gemeinde Niederkrüchten erfahren. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung aber notwendig (Tel.: 02163 / 980-142 und 980-181). Sobald es konkrete Kurs-Angebote geben sollte, werden wir diese hier wieder veröffentlichen.

kreuz-3   Kurs „Nachbarschaftshilfe“

Immer mehr insbesondere ältere Menschen sind auf Hilfe bei Arbeiten im Haushalt, beim Einkaufen oder sonstigen alltäglichen Herausforderungen angewiesen. Oft helfen Nachbarn aus der Umgebung oder andere Bekannte.

Was viele dabei nicht wissen: Es ist möglich, für eine solche Nachbarschaftshilfe eine Aufwandsentschädigung beispielsweise für Benzinkosten oder eine finanzielle Anerkennung von bis zu 125,- € monatlich über die Pflegeversicherung zu erhalten. Helfer(inn)en benötigen hierfür in Nordrhein-Westfalen einen Kurs für Nachbarschaftshelfer(inn)en.

Im kostenlosen Kurs erfahren die Teilnehmenden unter anderem Hilfreiches zur Kommunikation zum Beispiel bei Demenz oder einer Hörbehinderung, nützliche Handgriffe und Tipps beim Umgang mit Rollatoren, Wissen rund um Beeinträchtigungen oder Erste-Hilfe sowie rechtliche Informationen. Darüber hinaus bieten die Schulungen viel Raum für den Austausch miteinander. Im September 2022 und Februar 2023 haben bereits vier dieser kostenlosen Kurse in Niederkrüchten sehr erfolgreich stattgefunden.

kreuz-3   Projekt „Handy-Treff“

Dort treffen sich Senior(inn)en mit Jugendlichen, um gemeinsam Handy-Fragen zu klären und zu erlernen – mit der Perspektive, digitale Kompetenzen zu stärken, Engagement zu fördern und die Generationen zu verbinden. Siehe hier [Link].

kreuz-3   Broschüre „Senioren-Wegweiser“

Den brandneuen „Senioren-Wegweiser“ der Gemeinde Niederkrüchten mit allen aktuellen Hinweisen und Angeboten für Ältere und Junggebliebene finden Sie hier [Link].


Für den Krisenfall:
„Bevölkerungsschutz-Leuchttürme“ im Kreis Viersen

Im Krisenfall eines möglichen Stromausfalls dienen neunzehn neu eingerichtete sog. Bevölkerungsschutz-Leuchttürme als zentrale Anlaufstelle für die Bevölkerung; die Leuchttürme sind über das gesamte Kreisgebiet verteilt.

Für die Gemeinde Niederkrüchten dient die Begegnungsstätte Niederkrüchten, Oberkrüchtener Weg 42, 41372 Niederkrüchten als ein solcher Bevölkerungsschutz-Leuchtturm
“. Alle anderen Standorte im Kreis Vieren sowie weitere Infos finden Sie hier: [Link].

Auch ohne Heizungs-Tausch Energiekosten spürbar reduzieren

Die Preise für Gas liegen seit Monaten auf Rekordniveau. Laut „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“ (BDEW) liegt der durchschnittliche Erdgas-Preis für Einfamilienhäuser wie in Venekoten mit einem Jahresverbrauch von ca. 20.000 Kilowattstunden im Jahresmittel um 95 % höher als im letzten Jahr 2021 (April 2022 – siehe [Link]. Wie kann man ohne einen Heizungs-Tausch den Gasverbrauch spürbar reduzieren, ohne dass auch der Wohnkomfort massiv leidet? Hier Spartipps zur Kosten-Reduzierung:

1.   Gleichmäßiges Heizen

In allen regelmäßig genutzten Räumen des Hauses sollte ungefähr die gleiche Temperatur herrschen. Die Absenkung der Raumtemperatur (nicht unter 19 Grad Celsius bei hoher Luftfeuchtigkeit wegen möglicher Schimmelbildung) spart immerhin ca. 6 % an Heizkosten ein.

2.   Absenkung der Vorlauf-Temperatur der Heizungsanlage

Mit einer hoch eingestellten Vorlauf-Temperatur kann ein Raum zwar schnell aufgeheizt werden – dies ist aber bei mit ca. 19 Grad Celsius gleichmäßig temperierten Räumen nicht erforderlich, und eine verringerte Vorlauf-Temperatur bedeutet weniger Energiekosten. Es empfiehlt sich, die Absenkungs-Einstellung durch Fachpersonal durchführen zu lassen.

3.   Hydraulischer Abgleich

Ein sog. „hydraulischer Abgleich“ bedeutet, dass die Heiz-Energie gleichmäßig bei allen Heizkörpern des Hauses ankommt. Allein diese Maßnahme kann die Energiekosten deutlich senken. Auch diese Optimierung sollte durch Fachpersonal erfolgen.

4.   Reduzierung der Warmwasser-Bereitstellung

Was kaum jemand weiß: Etwa ein Drittel (!) der „Heizkosten“ entsteht nicht im Winter, sondern in der warmen Jahreszeit durch permanente Warmwasser-Bereitstellung. Eine sog. „Entkopplung“ der Heizungsanlage von der Warmwasser-Bereitstellung funktioniert bei vielen Heizungen zunächst einmal durch eine Umschaltung vom Winter- in den Sommerbetrieb – auch dies sollte durch Fachpersonal durchgeführt werden.

5.   Wichtiger Hinweis

Viele Haushalte besorgen sich derzeit elektrische Heizlüfter. Mit einem kleinen Heizlüfter kann ausnahmsweise das Badezimmer kurzfristig auf eine angenehme Temperatur „hochgeheizt“ werden – ein längerer oder gar ständiger Einsatz der stromintensiven Heizlüfter lohnt sich nicht und kann das Stromnetz über Gebühr belasten. Und: Der Stromverbrauch eines Heizlüfters mit seinen in der Regel 2000 Watt ist bis zu 50 % teurer als die „dezente“ Nutzung der Gasheizung.

R. Harmßen für

Informationen zum Thema „Grundsteuer“ (Bodenrichtwerte)

Bei mehreren Gesprächen mit Bewohnern von Venekoten kam immer wieder die Frage auf, wie es zu dem Bodenrichtwert von 195,- € einheitlich für alle Grundstücke in Venekoten kam bzw. wie und wer diese Werte berechnet / festgesetzt haben / hat.

Wie wir alle wissen, setzten sich die meisten Grundstücke in Venekoten aus zwei, mit Garage aus drei Parzellen zusammen – dem Grundstück, auf dem das Haus steht, dem Grundstück (ehemalige Zwischen-Grundstücke der Gemeinde), welches die meisten von uns als nicht bebaubares Gartenland erworben haben sowie (falls vorhanden) das Garagen-Grundstück.

Ich bin der Meinung, dass es für jedes der drei Grundstücke unterschiedliche Bodenrichtwerte geben müsste – leider ist dem nicht so.

Die Notare, die die Verkäufe in Venekoten beurkundet haben, müssen die Kaufpreise über die Gemeinde an den Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte melden. Die dadurch entstehende Kaufpreis-Sammlung dient dann dazu, einen Durchschnittswert für die Grundstückspreise zu ermitteln. Aus diesem Grund kann bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte auch nicht unterschieden werden, welchen Wert die zuvor beschriebenen Parzellen im Einzelnen haben. Der Gutachterausschuss berücksichtigt zwar bebautes und unbebautes Land – das aber nur pauschal mit Durchschnittswerten. Siehe dazu folgenden [Link].

Wie sich die 195,- € Bodenrichtwert für Venekoten nun genau zusammensetzen und wer diesen Wert letztendlich festgelegt hat, konnte ich trotz umfangreicher Recherche nicht feststellen! Das Finanzamt behauptet, die Daten vom Gutachterausschuss für Bodenrichtwerte zu erhalten, die Mitarbeiterin des Gutachterausschuss tätigt die Aussage, dass der Pauschal-Bodenrichtwert von den Finanzämtern festgelegt wurde. Mein persönlicher Eindruck: Hier wird abgewimmelt, um sich die Sache einfach machen zu können! Um hier weiter zu kommen, wird man wahrscheinlich juristisch vorgehen müssen. Und ganz ehrlich, das werde ich mir ersparen. Aber wer weiß: Vielleicht ändere ich meine Meinung, wenn ich erfahre, was ich demnächst an Grundsteuer bezahlen darf ...

Wenn Sie sich noch weiter zum Thema „Bodenrichtwerte“ informieren und Hilfestellung zur Erstellung der benötigten Angaben in Elster möchten, empfehle ich Ihnen die folgenden Links:

[Link] (Karte Bodenrichtwerte Venekoten – Button Bodenrichtwerte anklicken und im Adressfeld die eigene Anschrift eingeben; im sich öffnenden Fenster rechts können einzelne Informationen abgefragt werden);
[Link] (Gutachterausschuss, örtliche Fachinformation);
[Link] (Internetseite der Finanzverwaltung – nach unten scrollen und Beispielvideo nutzen.)

Ich hoffe, ich konnte Sie mit einigen hilfreichen Informationen versorgen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Erstellung Ihrer Angaben für die Neuberechnung der Grundsteuer!

M. Dumpf für

P.S. Ich veröffentliche hier meine subjektive Meinung und Informationen, die ich mir im Internet sorgfältig zusammengesucht habe. Für die Richtigkeit meiner Aussagen übernehme ich dennoch keine Gewähr!